Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rhinomedica

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Nasenklinik Rhinomedica, Hamidiye, Cendere Cd. 103 – 1 D:T4 Blok, 34408 Kâğıthane/İstanbul, Türkei, und dem Patienten, der die medizinischen Versorgungsdienstleistungen in Anspruch nimmt. Die AGB sind für sämtliche medizinischen und chirurgischen Vertragsbeziehungen, für die Erfüllung der Pflichten und für die Geltendmachung der Ansprüche aus speziellen individuellen erhaltenen Leistungen anzuwenden.

    Sollte der Behandlungsvertrag mit einem Minderjährigen oder einer Person mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit abgeschlossen werden, bedarf dieser der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
  2. Begriffsbestimmungen
    • Gesundheitsdienstleister
      Rhinomedica, Hamidiye, Cendere Cd. 103 – 1 D:T4 Blok, 34408 Kâğıthane/İstanbul, Türkei (im Weiteren: Dienstleistungserbringer).

      Die alleinvertretungsberechtigte Person, Dr. Koray Cengiz, betreibt Rhinomedica. Die Gesundheitsdienstleistungen werden durch die Tätigkeiten ihrer Mitglieder und Beschäftigten erbracht.

      Der Vertreter von Rhinomedica erklärt, im Besitz jener fachlichen, behördlichen und Betriebsgenehmigungen zu sein, welche zur Erbringung der Dienstleistungen in der Türkei erforderlich sind.
    • Dienstleistungsempfänger
      Jene(r) Patient/in der Nasenklinik Rhinomedica, der/die im Dienstleistungseinzelvertrag, im Heil- und Kostenplan der Rhinomedica oder in einer anderen Einwilligungserklärung zur Durchführung einer Dienstleistung namentlich genannt wird und die Gesundheitsdienstleistung in Anspruch nimmt (im Weiteren: Dienstleistungsempfänger).
  3. Gesundheitsdienstleistung
    Der Dienstleistungserbringer erbringt seine medizinischen Dienstleistungen gemäß gültigen türkischen Rechtsvorschriften.

    Der Dienstleistungserbringer erklärt, sämtliche personellen und sachlichen Voraussetzungen, die zur Erbringung seiner Dienstleistungen erforderlich sind, zu erfüllen und hinsichtlich seiner medizinischen Tätigkeit im Besitz der nötigen behördlichen Genehmigungen zu sein.

    Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen sind die Vertragspartner zur Kooperation verpflichtet. Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht hat der Dienstleistungsempfänger den Dienstleistungserbringer bzw. den behandelnden Arzt über sämtliche Umstände und Tatsachen (insb. Vorerkrankungen, Vorbehandlungen, Medikamente und heilkräftige Mittel, gesundheitsschädigende Risikofaktoren u.Ä.) in Kenntnis zu setzen, welche zur Erstellung einer Diagnose bzw. eines entsprechenden Therapieplans und zur Durchführung der geplanten Eingriffe erforderlich sind. Die Informationspflicht des Dienstleistungsempfängers erstreckt sich auch auf sämtliche Umstände (insb. Infektionskrankheiten und jene Erkrankungen, die mit Berufsunfähigkeit verbunden sind u.Ä.), die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden.

    Der Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet, zur Inanspruchnahme der medizinischen Dienstleistung in einem entsprechenden physischen und psychischen Zustand an der Klinik zu erscheinen, andernfalls steht es dem Dienstleistungserbringer zu, die Dienstleistung zu verweigern.
  4. Zahlungsregelungen
    Der Dienstleistungsempfänger hat vor Inanspruchnahme der Leistung gegenüber der mit dem Dienstleistungserbringer kooperierenden Vermittlungsunternehmen im Namen und im Auftrag des Dienstleistungserbringers eine Anzahlung zu leisten. Mit Aushändigung der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.

    Die abschließende Zahlung des nach Abzug der Anzahlung noch bestehenden Betrags wird vom Dienstleistungsempfänger vor Ort in der Klinik (in bar oder per Kreditkarte) des Dienstleistungserbringers erbracht.

    Bei Buchungen, die weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Betrag nach Ankunft vor Ort fällig.
  5. Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
    Der Dienstleistungsempfänger ist in Eigenverantwortung verpflichtet, die geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in der Türkei einzuhalten. Hierzu sind insbesondere die jeweils aktuellen Mitteilungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.
  6. Haftung und Gewährleistung
    Der Dienstleistungserbringer haftet für Schäden des Dienstleistungsempfängers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleistungserbringer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    Der Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Dienstleistungserbringer mitzuteilen, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen.
  7. Datenschutz
    Der Dienstleistungserbringer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Dienstleistungsempfängers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
  8. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Es gilt das Recht der Republik Türkei. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Dienstleistungserbringers.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.